26. Mai 2026

CONVOTIS Schweiz übernimmt GLAUX und stärkt E-Government-Kompetenz

Die GLAUX GROUP AG wird Teil der CONVOTIS Schweiz AG. Mit diesem Schritt entsteht ein noch stärkerer Digitalisierungspartner für Unternehmen und öffentliche Organisationen in der Schweiz. Der Zusammenschluss verbindet die langjährige Kundennähe und Fachkompetenz von GLAUX im Bereich digitaler Anwendungen für den öffentlichen Sektor mit dem umfassenden Leistungsportfolio von CONVOTIS in den Bereichen souveräne Cloud-Lösungen, moderne Security-Architekturen, digitale Plattformen, KI-gestützte Anwendungen und Managed Services.

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Ein Jahr nach Blatten: Versicherer zahlten 240 Millionen Franken aus

Ein Jahr nach dem Felssturz von Blatten (VS) vom 28. Mai 2025 zeigt der Jahresabschluss des Elementarschadenpools (ESP), dass sich die private Elementarschadenversicherung auch bei lokal konzentrierten Grossereignissen bewährt. Klare Abläufe, standardisierte Deckungen, Wettbewerb und der solidarische Ausgleich ermöglichen eine rasche und verlässliche Schadenbewältigung. Der versicherte Gesamtschaden wird auf rund 255 Millionen Franken geschätzt. Davon entfallen rund 240 Millionen Franken auf Schäden innerhalb des Elementarschadenpools: 210 Millionen Franken betreffen Gebäudeschäden, 30 Millionen Franken Hausrat und Fahrhabe. Zusätzliche 15 Millionen Franken entfallen auf versicherte Schäden ausserhalb des ESP, insbesondere Betriebsunterbruch sowie Motorfahrzeugkaskoschäden. Der Elementarschadenpool ist ein freiwilliger Zusammenschluss privater Versicherer zum besseren Risikoausgleich bei Elementarschäden. Zudem kauft der ESP für seine Mitglieder auf dem globalen Markt Rückversicherungsschutz auf gemeinsame Rechnung ein.

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Neues Hundegesetz im Wallis: Mehr Ausbildung und jährliche Abgabe

Der Staatsrat hat zwei Gesetzesvorlagen verabschiedet, welche den Tierschutz modernisieren und die öffentliche Sicherheit im Bereich der Hundehaltung im Wallis stärken sollen. Die Vorlagen, die aus einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren mit nahezu 100 Stellungnahmen hervorgegangen sind, werden nun dem Grossen Rat unterbreitet. Die Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) sowie der Entwurf eines neuen kantonalen Hundegesetzes (HG) setzen mehrere vom Grossen Rat überwiesene parlamentarische Vorstösse um und tragen gleichzeitig den Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung, die sich in der Praxis gezeigt haben. Die Revision des AGTSchG beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung des Kapitels über Hunde, das im Entwurf für ein neues kantonales Hundegesetz aufgegriffen und weiter ausgearbeitet wird.

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