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Zecken bei Mensch, Hund und Katze: Schutz, Entfernung und die wichtigsten Krankheiten

Ein Spaziergang durch den Wald, eine Runde im hohen Gras, ein Nachmittag im Garten – und abends beim Absuchen taucht sie auf: eine Zecke, gut versteckt hinter dem Ohr des Hundes, im Bauchnabel des Kindes oder im Nacken. Zecken sind in der Schweiz längst überall präsent, und wer weiss, wie man sich schützt und was im Ernstfall zu tun ist, kann entspannter draussen sein. Zecken sind keine Katastrophe – aber sie sind auch kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Sie können Krankheiten übertragen, die ohne rechtzeitige Behandlung ernsthaft werden. Das gilt für Menschen genauso wie für Hund und Katze. Ein Überblick für die ganze Familie.

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Sommergefahren für Tiere: Schon wenige Minuten Wärme können lebensgefährlich sein

Wenn die Temperaturen steigen, geraten Haus- und Wildtiere rasch an ihre Belastungsgrenze. Anders als Menschen können viele Tiere ihre Körpertemperatur nur eingeschränkt regulieren und sind deshalb besonders gefährdet. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) macht auf die grössten Sommergefahren aufmerksam und zeigt auf, wie man mit einfachen Massnahmen Leben retten kann.

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Blaualgen und Hunde: Lebensgefährliche Toxine in Schweizer Seen

Jedes Jahr im Sommer warnen Schweizer Behörden, Tierarztpraxen und Kantone: Blaualgen in Seen und Flüssen sind für Hunde lebensgefährlich. Was wie eine übertriebene Vorsichtsmassnahme klingt, ist bittere Realität – am Glarner Obersee wurden vergangenen Sommer drei Hunde vergiftet, ein Tier starb noch auf dem Weg zur Tierarztpraxis. Wer weiss, woran man Blaualgen erkennt, was im Notfall zu tun ist und welche Schweizer Gewässer betroffen sind, kann im Ernstfall Sekunden sparen – und das Leben seines Hundes retten.

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Neues Hundegesetz im Wallis: Mehr Ausbildung und jährliche Abgabe

Der Staatsrat hat zwei Gesetzesvorlagen verabschiedet, welche den Tierschutz modernisieren und die öffentliche Sicherheit im Bereich der Hundehaltung im Wallis stärken sollen. Die Vorlagen, die aus einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren mit nahezu 100 Stellungnahmen hervorgegangen sind, werden nun dem Grossen Rat unterbreitet. Die Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) sowie der Entwurf eines neuen kantonalen Hundegesetzes (HG) setzen mehrere vom Grossen Rat überwiesene parlamentarische Vorstösse um und tragen gleichzeitig den Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung, die sich in der Praxis gezeigt haben. Die Revision des AGTSchG beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung des Kapitels über Hunde, das im Entwurf für ein neues kantonales Hundegesetz aufgegriffen und weiter ausgearbeitet wird.

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